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Gewalt in Ihrer Familie

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Flyer der Gewaltschutzambulanz der Charité Berlin

Den Flyer gibt es hier zum Download

 

Frauen verdienen nur halb so viel wie Männer

Eine neue Studie deckt größere Gehaltsunterschiede auf als bisher bekannt. Demnach verdienen Frauen in Deutschland nur halb so viel wie Männer. Doch nicht nur hier sind sie finanziell benachteiligt.

Lesen Sie den gesamten Artikel.

 

Internationales Forum

Internationales Forum für vermisste Kinder: www.missingkids.com

 

 

Drei Kinder pro Woche sterben in Deutschland an den Folgen von Misshandlung

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Wann muss ich als geschiedene Mutter wieder arbeiten?

Dieses Urteil hat Millionen Alleinerziehende aufgeschreckt!

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes müssen sie in der Regel wieder Vollzeit arbeiten gehen, wenn das Kind drei Jahre alt ist. Unterhalt vom früheren Partner gibt‘s nur noch in Ausnahmefällen. Aber welche sind das? BILD sagt, was Sie wissen müssen.

Wie kam das aktuelle Urteil zustande?

Der Bundesgerichtshof hat sich an dem neuen Gesetz zum Unterhaltsrecht aus dem Jahr 2009 orientiert. Demnach dürfen Eltern ihre Kinder nur noch drei Jahre lang selbst betreuen, müssen nicht arbeiten – nach altem Recht waren das noch acht Jahre, erst ab dem 15. Lebensjahr war früher eine Vollzeittätigkeit des betreuenden Elternteils möglich!

Nach dem neuen Recht ist z.B. die Mutter verpflichtet, nach drei Jahren eine Fremdbetreuung (z.B. Kita) für das Kind zu suchen, sie kann nicht einfach entscheiden: Ich bleibe zu Hause bei dem Kind.

Der Übergang in einen Vollzeitjob soll „fließend gestaltet“ werden (z.B. langsam steigende Wochenarbeitszeit) – doch wie das genau aussieht, muss jetzt immer per Einzelfall-Entscheidung durch das Gericht beurteilt werden. Das heißt: Der Unterhaltsanspruch kann sich nur verlängern, wenn es erforderlich ist.

Welche Umstände können dazu führen, dass eine Mutter nicht arbeiten muss?

• Wenn es in dem Ort für das Kind keinen Platz in einer Kita oder Schule gibt! Achtung: Eine Mutter muss nicht umziehen, weil es in der Nachbarstadt freie Kita-Plätze gibt!

• Wenn das Kind krank ist und deshalb nicht in eine Kita gehen kann.

• Wenn das Kind sehr krankheitsanfällig ist und oft deshalb zu Hause bleiben muss.

• Wenn die Mutter durch Beruf und Betreuung überfordert wird – auch das muss der Richter entscheiden.

Weitere Fragen, die der Richter im Einzelfall klären wird: Wie flexibel sind zum Beispiel die Arbeitszeiten der Mutter? Wie lange ist der Weg zum Job? Wie lange kann man das Kind in die Betreuung geben? Gibt es an der Schule eine Hausaufgabenbetreuung?

Achtung: Grundsätzlich ist derjenige, der Unterhalt vom anderen Partner haben will , in der Beweispflicht – er muss also alle wichtigen Tatsachen bei Gericht vortragen und notfalls z.B. beweisen, dass es keinen Kita-Platz gibt.

Wie kann ich beweisen, dass ich nicht Vollzeit arbeiten kann?

Legen Sie eine Bestätigung der Gemeinde oder des Kindergartens vor, dass es zurzeit keinen freien Kita-Platz gibt. Oder legen Sie ein entsprechendes Attest vor, dass das Kind krank oder krankheitsanfällig ist.

Was ist, wenn eine Mutter mehrere Kinder hat?

Dann gilt für jedes Kind separat die 3-Jahres-Frist. Wenn mehrere kleine Kinder da sind, ist die Betreuungsarbeit natürlich viel größer, dann ist in der Regel eine Vollzeitarbeit nicht zumutbar.

Was ist, wenn man keinen neuen Job findet?

Grundsätzlich gilt: Der oder die Betroffene muss sich sehr sorgfältig um einen neuen Job bemühen (Vorstellung beim Arbeitsamt, Bewerbungen etc.) und das dem Richter beweisen. Zum Beispiel durch die Vorlage von Bewerbungen oder Absagen. Nur den alten Arbeitgeber fragen, ob er mich wieder einstellt, reicht nicht aus. Erst wenn man wirklich keinen Job gefunden hat, hat man Anspruch auf Unterhalt.

Wenn der Ehepartner nur wenig verdient und der Unterhalt nicht ausreicht, kann der Partner dann andere Sozialleistungen (z.B. Hartz IV) beantragen.

Fachliche Beratung: Richterin am OLG München Dr. Isabell Götz (Deutscher Familiengerichtstag)

Quelle: Bild - Von Ralf Klostermann vom 05. August 2011

 

So können Paare alles regeln

Wer nicht möchte, dass die Kinder nach einer Trennung in einer Kita o. Ä. betreut werden, kann das vorher mit seinem Partner klären und in einem Ehevertrag festhalten

Darin kann das Paar vereinbaren, wie lange ein Partner (meist der Mann) den sogenannten „Betreuungsunterhalt“ für die Kinder zahlt und wie lange sich der andere (meist die Frau) darum kümmert, statt in Vollzeit zu arbeiten.

Die Eltern können eine beliebige Zeit für die persönliche Betreuung festlegen, z. B. bis zum 15. Lebensjahr. Dann greift die gesetzliche Frist (nur bis zum 3. Lebensjahr) nicht.

Es gab sogar schon den Fall, dass ein Ehepaar entschied, dass die Mutter das Kind bis zum 25. Lebensjahr versorgte – der Mann musste sich nach der Scheidung daran halten und zahlen.

Wichtig: Eine solche Vereinbarung sollten Sie auf jeden Fall in Form eines notariellen Ehevertrages festhalten, um sie später auch beweisen zu können. Von einem Anwalt beraten lassen!

Quelle: Bild - Vom 05. August 2011

Deutschland kinderärmstes Land in Europa

 

 

In Deutschland wachsen so wenig Kinder und Jugendliche auf, wie in keinem anderen Land Europas. Dies geht aus den neuen Daten des Mikrozensus 2010 hervor. Besonders gravierend ist die Entwicklung im Osten.

 

Den kompletten Artikel finden Sie hier: http://www.faz.net/artikel/C30923/mikrozensus-2010-deutschland-kinderaermstes-land-in-europa-30478586.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Ausschnitte aus Frankfurter Allgemeine - Von FAZ.NET vom 03. August 2011

Auch reiche Kinder werden krank

[...] Für den Kinder- und Jugendpsychiater Andreas Warnke vom Universitätsklinikum Würzburg ist die ausschlaggebende Veröffentlichung zur Kindergesundheit nach wie vor der 2007 beim Robert-Koch-Institut erschienene repräsentative Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KiGGS). Das vom Bundesgesundheitsministerium sowie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierte Projekt hatte 17 641 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 17 Jahren zu ähnlichen Problembereichen über einen Zeitraum von drei Jahren untersucht. Die Forscher stellten eine Verschiebung von akuten zu eher chronischen Erkrankungen und von körperlichen Beschwerden zu psychischen Störungen hin fest. 20 Prozent der untersuchten Kinder wiesen demnach Verhaltensauffälligkeiten auf, und zehn Prozent waren behandlungsbedürftig psychisch erkrankt.

An diesen Zahlen habe sich nichts Grundlegendes geändert, sagt Warnke. Allerdings gebe es geschlechtstypische Zunahmen von Problemen in den vergangenen Jahrzehnten. Bei den Jungen seien es eher Suchterkrankungen und Gewaltdelikte, bei Mädchen dagegen eher Depressionen und Essstörungen. Auffällig ist dabei, dass es eine solche Zunahme vor allem bei Erkrankungen gibt, die mit gesellschaftlichen Prozessen zu tun haben. Für Störungen, die auch stark genetisch mitbestimmt sind, wie etwa die Schizophrenie, fehlt ein solcher Nachweis bisher.

Das Gehirn als lernendes Organ speichert Lebenserfahrungen, die auch gesellschaftlich geprägt sind, und orientiert sich in neuen Situationen an diesen Erfahrungen. Die gesellschaftlichen Entwicklungsaufgaben heute seien, über Stunden still und aufmerksam zu sein und die eigenen Impulse zu kontrollieren, sagt der Psychiater. Das überfordere viele. Früher waren dies keine wichtigen Fähigkeiten - heute schließen sie Kinder mit ADHS oder Legasthenie schnell aus. Die herrschenden Verhältnisse entscheiden also mit darüber, ob etwas zum Problem wird oder nicht.

Der Experte warnt auch davor, psychische Erkrankungen automatisch in Zusammenhang mit sozial benachteiligten Familien zu stellen. Zwar hatte die KiGGS-Studie für Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem sozialen Status auf allen Gebieten eine Häufung von Risikofaktoren festgestellt. Das bedeutet aber nicht, dass Familien mit hohem sozialen Status und Wohlstand vor psychischen Erkrankungen gefeit sind.

Die Depression Robert Enkes ist für Warnke ein gutes Beispiel. "Er war unser Nationaltorwart, umgeben von einer guten Familie und den besten Ärzten und Leistungsträger der Nation", sagt der Psychiater. "Und plötzlich wird der Welt bewusst, dass psychisches Leiden auch eine Erkrankung der Elite sein kann." Auch seine Station in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie sei überzählig besetzt mit Einser- und Zweierschülern vom Gymnasium: Sie kommen mit Magersucht, Psychosen, Angst- und Zwangserkrankungen. "Man kann nur appellieren, diese Erkrankungen sehr differenziert zu sehen und wegzugehen von der Erklärung, das treffe nur eine bestimmte Schicht unserer Gesellschaft", sagt Warnke.

Ein wichtiger Faktor ist auch die Struktur innerhalb der Familie. Weniger als die Hälfte der stationär aufgenommenen Kinder lebe noch mit beiden leiblichen Eltern zusammen, und in drei Viertel aller Gespräche in Sozialberatungsstellen gehe es um Trennungsproblematiken. Das erklärt nicht die Störungen, sagt aber viel über die Funktion und Tragfähigkeit von Familien aus. Den Eltern die Schuld zuzuschieben, davor graust es Warnke. Sie mühen sich oft bis zur Verzweiflung und Erschöpfung, sagt er. Letztlich ist das Gehirn ein Organ wie jedes andere - nur dass eine Erkrankung dann ein verändertes Verhalten und Erleben verursacht. "Und da hat niemand schuld", sagt Warnke nachdrücklich. "Davon muss man sich endlich mal verabschieden."

Quelle: Ausschnitte aus Welt - Von Fanny Jiménez vom 10. Juli 2011

Der böse Wolf

Psychopathen und Kinderschänder können unauffällig, sympatisch und charmant sein. Oft gefallen sie sich auch in der Rolle des Wohltäters und Menschenfreundes, eine perfekte Tarnung. In Wahrheit sind sie aber kalt bis ins Herz. Fast täglich erfahren wir durch die Presse von schrecklichen Schicksalen, häufig sind Kinder die Opfer. Entsetzlich sind auch die Taten, die im Verborgenen geschehen und die erst Jahren oder nach dem Tod des Peinigers öffentlich werden. Alle sind dann geschockt. Der Wolf, das Tier, macht so etwas nicht: aber jedes Kind versteht, der böse Wolf ist kein Tier, sondern ein Mensch.

Die Brüder Grimm veröffentlichten 1812 ein Märchen. Eine Geschichte, seit Generationen bekannt, immer wieder erzählt. Auch heute noch. Sie handelt von Rotkäppchen, von der Großmutter und von dem bösen Wolf. Der Wolf fraß die Großmutter und Rotkäppchen. Ein Jäger rettete sie aus dem Bauch des Tieres. So ist das im Märchen. Der Wolf starb.

Wölfe. Heinrich Pommerenke, Jürgen Bartsch, Erwin Hagedorn, Ronny Rieken, Rolf Diesterweg, Frank Gust. Andere, die in der Öffentlichkeit keine Namen haben. Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder, Gewaltverbrecher.

Heinrich Pommerenke hatte viele Namen: Bestie in Menschengestalt. Das Ungeheuer vom Schwarzwald. Pass auf, sonst holt dich der Pommerenke. Pommerenke war 21 Jahre alt, als er einer Frau die Kehle durchschnitt und sich an dem Leichnam verging. Das war im Februar 1959. Einen Monat später tötete Pommerenke wieder. Dann im Juni 1959. Am 1. und am 8. „Wie ein reißender Wolf durchstreift er ganze Stadtteile“, schrieb die Polizei. Als sie Pommerenke festnahm, gestand er mehr als 60 Straftaten.

Morde, versuchte Morde, Vergewaltigungen, versuchte Vergewaltigungen, Überfälle. „Vor Ihnen sitzt kein Mensch, sondern der Teufel“, sagte Pommerenke. Bei der Gerichtsverhandlung sagte der Staatsanwalt: „Im Zuchthaus werden sich neun Tore öffnen, durch die er gehen muss. In die neunte Hölle Dantes muss er hinein.“ Das Landgericht Freiburg verurteilte Pommerenke zu sechsmal lebenslanger Zuchthausstrafe.

Resozialisierung als Vollzugsziel

Pommerenke erzählte Journalisten von seiner schweren Kindheit, dass der Vater ihn ausgepeitscht habe, dass er immer der Dummkopf genannt worden sei: „Ich wurde zu Hause geschlagen, weil ich nicht böse sein wollte.“ Das Bundesverfassungsgericht urteilte 1995, dass es mit der Würde des Menschen unvereinbar sei, die Chance auf Freiheit auf einen „von Siechtum und Todesnähe gekennzeichneten Lebensrest zu reduzieren“. Man müsse die Entlassung Pommerenkes vorbereiten. Resozialisierung als Vollzugsziel. Doch Pommerenke blieb in Haft, ein Gutachter sah noch 2004 die Gefahr, er könne wieder Straftaten begehen. Pommerenke starb 2008 im Gefängnis. Manche sahen ihn als Justizopfer. Andere als einen Mann, der immer ein Wolf war.

Jürgen Bartsch war 15 Jahre alt, als er zum Mörder wurde. Das war 1962. Ein Junge, dessen sadistische Neigung bekannt war. Schon vor seinem ersten Mord hatte er sich an Nachbarsjungen vergangen. Wie ein Wolf sei er „durch das Menschengewühl an Rhein und Ruhr“ gestreunt. Bartsch sprach kleine Jungen auf Rummelplätzen an, lockte sie in einen Luftschutzstollen. Er zog die Jungen aus, fesselte sie, befriedigte sich, quälte sie. Dann tötete er die Kinder und zerstückelte sie. Das Schneiden des Fleisches empfand er als Orgasmus.

1966 nahm die Polizei Bartsch fest. Er war 19 Jahre alt und hatte vier Jungen ermordet. Die Gerichtsverhandlung 1967 wurde zum „Jahrhundertprozess“. Der Journalist Gerhard Mauz schrieb über Jürgen Bartsch: „Wir sprechen nicht mehr vom ,Tier in Menschengestalt'. Das tun wir allerdings nicht deshalb nicht mehr, weil sich eine menschlichere Meinung vom Menschen durchgesetzt hätte (etwa die, dass der Mensch, was immer er tut, ein Mensch ist). Nein, der Tierschutz-Gedanke hat sich durchgesetzt: Wir wollen die Tiere nicht kränken.“

Der böse Wolf: kein Tier, ein Mensch

Ein Wolf - das Tier - macht so etwas nicht. Doch ist es ein Bild, das jedes Kind versteht. Der böse Wolf: kein Tier, ein Mensch.

Mauz weiter: „Sie (die Presse) erkannte nicht, dass dieser Jürgen Bartsch nur stellvertretend für alle Sexualtäter stand . . . Es gab - und es hat inzwischen - eine Fülle von Fällen gegeben, die hinsichtlich der Zahl der Opfer, hinsichtlich der Tatbegehung, hinsichtlich des Alters der Opfer und hinsichtlich des Alters des Täters mindestens genauso, wenn nicht erregender waren als der Fall des Jürgen Bartsch.“ Vieles wurde über Bartsch berichtet, vieles sagte er selbst: Er schlief noch mit 19 im Bett seiner Adoptiveltern, wurde von der Mutter gebadet, wie eine Puppe behandelt. Ein Pater missbrauchte ihn in seiner Kindheit. Bartsch sagte über seine Taten: „Ich würde das durchaus als Zwang bezeichnen. Also das Gefühl, du musst es tun.“ Sein Wunsch sei, Kinder zu zerschneiden, das schlagende Herz zu sehen.

Ein forensischer Psychiater und Rechtsmediziner pflegt im Kollegenkreis zu sagen, er kenne keinen einzigen Fall eines therapierten sadistischen Sexualmörders. Sollte ihm ein Kollege doch einen nennen können, werde er ihm eine Kiste seines besten Weines schenken.

Das Wuppertaler Landgericht verurteilte Bartsch 1967 zu lebenslanger Zuchthausstrafe. Zwei Jahre später ließ der Bundesgerichtshof die Revision zu, Bartsch wurde daraufhin 1971 zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er kam in eine Heil- und Pflegeanstalt. Im gleichen Jahr wurde in der DDR der dreifache Jungenmörder Erwin Hagedorn festgenommen. Auch er war 19 Jahre alt, hatte mit 17 Jahren begonnen zu morden. Hagedorn wurde 1972 hingerichtet.

Das Problem ist der Kopf

Bartsch, den Prozessbeobachter als charmant und intelligent bezeichneten, sagte, er leide, er wolle von seinen Phantasien geheilt werden. Man erwog eine triebhemmende Operation am Gehirn. Die Ärzte lehnten ab. Der „Spiegel“ sprach damals mit einem Psychochirurgen: „Mehrere Gutachter hatten ihm ausgeprägte sadistische Tötungsphantasien bescheinigt. Gibt es Möglichkeiten, einen solchen Drang zu mindern oder zu beseitigen?“ - „Nein. Darüber ist bisher nichts bekannt. Hier hat die Wissenschaft noch keinen entsprechenden Zielpunkt im Gehirn entdeckt.“ Bartsch beantragte schließlich seine Kastration. Er starb 1976 während der Operation.

Hätte die Kastration geholfen? Ein Wolf bleibt auch kastriert ein Wolf. Das Problem ist nicht der Hoden. Das Problem ist der Kopf. Die Kastration kann nur helfen, wenn der Kopf mitmacht. Psychiater sagen, eine Paraphilie wie Pädophilie könne man nicht heilen. Sie könne nur kontrolliert werden - wenn der Betroffene motiviert ist.

Kastration ist in Deutschland auf freiwilliger Basis möglich. In Polen ist seit Sommer 2010 Kastration bei Kindesmissbrauch vorgeschrieben. In Frankreich ist sie Pflicht für Sexualstraftäter. Auch in Kalifornien und Florida werden Wiederholungstäter kastriert.

1980 ermordete Klaus Grabowski die sieben Jahre alte Anna Bachmeier. Er war ein vorbestrafter Sexualstraftäter, war wegen des Missbrauchs zweier Mädchen verurteilt worden und hatte sich 1976 kastrieren lassen. Annas Mutter erschoss ihn im Gerichtssaal.

Rolf Diesterweg war ein kleiner Junge, als er mit einem Stock in den Gedärmen überfahrener Katzen rührte. Er war sechzehn Jahre alt, als er ein zwölf Jahre altes Mädchen missbrauchte und erdrosselte. Diesterweg bekam für diese Tat eine Jugendstrafe von sechs Jahren. Er war 34 Jahre alt, als er 1997 ein zehn Jahre altes Mädchen missbrauchte und erdrosselte. Er lebte mit einer Frau und deren beiden Kindern zusammen. Er soll sie liebevoll behandelt haben. So sind Täter wie er. Sie bauen sich eine bürgerliche Fassade auf. Tarnung. Unauffällig, sympathisch, charmant. Biedermänner. Psychopathen können die Erwartungen anderer erfüllen. Sie tun es ohne Empathie, sind kalt bis ins Herz.

Vor Gericht sagte Diesterweg, er habe traumatische Erlebnisse in der Kindheit gehabt. Er bereue zutiefst und brauche Hilfe. Der Richter äußerte: „Der Angeklagte versuchte, als krank dargestellt zu werden, damit er nach dem Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus wieder in Freiheit kommt.“ Diesterweg wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Michael Osterheider, Professor für forensische Psychiatrie an der Universität Regensburg, traf Diesterweg in der JVA Celle. „Der sitzt Ihnen gegenüber, charmant, lächelt wie ein Vorstandsvorsitzender und parliert über sein Leben, über seine Straftaten und wie schlecht das doch wäre und dass er jetzt zum Glauben gefunden habe und dass er gar nicht verstehen könne, dass ihn keiner entlassen wolle, weil er doch jetzt mit Gott in Zwiesprache sei. Dieses Verhalten ist eine manipulative Strategie.“

Glaube an das Gute im Menschen

Diesterweg erzählte Osterheider auch, dass er in der Teepause immer Ronny Rieken treffe.

Ronny Rieken vergewaltigte ein Mädchen, als er 19 Jahre alt war. Mit 21 vergewaltigte er seine Schwester. Mit 28 missbrauchte und tötete er ein zwölf Jahre altes Mädchen. Zwei Jahre später missbrauchte und tötete er ein elf Jahre altes Mädchen. Rieken vergewaltigte, wurde verurteilt, kam wieder frei und mordete. Diesterweg tötete, wurde verurteilt, kam wieder frei und mordete. Bernhard M. ermordete ein Kind, kam wieder frei und brachte dann ein Kind und eine Frau um. Der Freiburger Sexualstraftäter Rolf L. wurde 2001 wegen Kindesmissbrauchs in 27 Fällen zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach seiner Freilassung verging er sich sofort wieder an drei Minderjährigen. Der Serienvergewaltiger Jörn P. hatte immer wieder Gelegenheit, sich an Frauen zu vergehen.

Armin S. saß wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen sexueller Nötigung im Gefängnis, nach seiner Entlassung missbrauchte er ein sieben Jahre altes Mädchen, schlug dessen Kopf gegen einen Baumstamm und warf das Kind in einen Fluss. Der „Heidemörder“ Thomas Holst, der drei Frauen vergewaltigte, quälte und tötete, bekam, nachdem er ein Mädchen überfallen, bedroht, gefesselt und geknebelt hatte, eine Bewährungsstrafe. Der Glaube an das Gute im Menschen. „Wären seinerzeit die Alarmsignale nicht verkannt worden, könnte die Kosmetikschülerin Lara Holz noch leben“, schrieb die Journalistin Gisela Friedrichsen über den Fall Holst.

Wären die Alarmsignale erkannt worden. Bei so vielen Fällen lässt sich das rückblickend sagen.

Eine Schlimme Kindheit macht noch keinen Straftäter

Rieken war verheiratet, er hatte Kinder. Auch er verwies auf seine schlimme Kindheit: „Ich glaube, dass die ganzen Ursachen dafür in meiner Kindheit liegen.“ Schläge, Missbrauch, Verwahrlosung. So sah das auch der Mörder Frank Gust. „Gust hat alle möglichen Angaben gemacht, um darstellen zu können, wie schwer seine Kindheit gewesen ist. Nirgendwo konnten diese Hinweise objektiviert werden“, sagt Osterheider. „Er hat einen Bruder, der in der gleichen Umgebung groß geworden ist, und der ist nicht straffällig geworden.“ Eine schlimme Kindheit, wenn es sie denn gab, macht noch keinen Straftäter.

Professor Gerhard Roth vom Institut für Hirnforschung der Universität Bremen sagt, bei allen Gewalttätern finde man frühe Hirnschädigungen. „Traumatisierungen wie sexueller Missbrauch, schwere Erniedrigungen, Vernachlässigungen, körperliche Gewalt führen zu deutlichen Schädigungen in wichtigen Teilen unseres Gehirns.“ Bei Schwerverbrechern, unter ihnen wenige Prozent Psychopathen, finde man neben solchen Schädigungen zudem besondere genetische Vorbelastung. „Es gibt kein Schwerverbrecher-Gen, aber es gibt genetische Abänderungen, die für eine Traumatisierung empfänglicher machen.“ Schädigungen seien in vielen Teilen des Gehirns vorhanden. Psychochirurgie sei deshalb zurzeit aussichtslos, besser seien psychotherapeutische Maßnahmen, „aber auch da ist man erst ganz am Anfang“.

[...]

Schutz vor namenlosen Wölfen

[...]

Nicht therapierbar. Gust, Rieken, Diesterweg werden wahrscheinlich nie wieder in Freiheit kommen. Aber was ist mit den Kinderschändern und Sexualstraftätern, die nicht zu lebenslanger Haft verurteilt worden sind? Wölfe, die keine Namen in der Öffentlichkeit haben.

Einsperrung auf unbestimmte Zeit. Das hat schon 1882 der Völkerrechtsprofessor Franz von Liszt gefordert. Liszt, der für den Einsatz präventiver Maßnahmen im Strafvollzug eintrat, „die der Sicherung, Abschreckung und Besserung“ dienen sollten, hatte festgestellt, dass „die Rückfälligen die Mehrheit der Verbrecher und die Unverbesserlichen die Mehrheit der Rückfälligen ausmachen“. Gegen die Unverbesserlichen müsse man die Gesellschaft schützen. „Da wir köpfen und hängen nicht wollen und deportieren nicht können, so bleibt nur die Einsperrung auf unbestimmte Zeit.“

„Wegschließen - und zwar für immer“

„Im internationalen Maßstab ist es so, dass die deutschen Richter nicht so drakonisch zulangen können, auch bei Rückfalltätern nicht, wie das in manch anderen Ländern der Fall ist“, sagt Hans-Georg Koch, Leiter des Gutachtenreferats beim Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. In Amerika ist es in manchen Staaten möglich, dass Sexualstraftäter bis zum Lebensende in Haft bleiben. In einigen Ländern kann die lebenslange Freiheitsstrafe auch bei Vergewaltigung oder Brandstiftung verhängt werden. In Dänemark sieht das Recht eine zwangsweise Verwahrung für gefährliche Straftäter vor. Der Zeitraum ist unbestimmt, Strafverfolgungsbehörden beobachten die Entwicklung der Verwahrten.

Ende der neunziger Jahre wurde in Deutschland die Höchstdauer der Sicherungsverwahrung von zehn Jahren aufgehoben. 2001 sagte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder: „Ich komme mehr und mehr zu der Auffassung, dass erwachsene Männer, die sich an kleinen Mädchen vergehen, nicht therapierbar sind. Deswegen kann es da nur eine Lösung geben: wegschließen - und zwar für immer.“ Im Jahr darauf verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das die im Urteil vorbehaltene und die nachträgliche Sicherungsverwahrung vorsah.

Professor Rudolf Egg, Direktor der Kriminologischen Zentralstelle, sagt: „Sicherlich gibt es Personen, die so gefährlich sind, dass man sie, bitte sehr, nie mehr freilässt. Das muss zwar streng geprüft werden, aber wenn diese Prüfungen dann eben positiv sind, dann dürfen die nicht mehr frei rumlaufen. Aber auch diese Straftäter haben natürlich immer noch Menschenrechte und einen Anspruch darauf, dass sie human untergebracht werden.“

Am 17. Dezember 2009 befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung für menschenrechtswidrig. Mehrere Männer kamen frei, zumindest zum Teil „ohne Rücksicht auf ihre Prognose“, wie der Leiter der JVA Werl, Michael Skirl, über die Entlassungen dort sagte.

Etwa zwei Drittel der 500 in Sicherungsverwahrung befindlichen Männer seien nicht therapierbar, sagt Osterheider. Sexualstraftäter mit schweren Sexualdelikten bis hin „zu sexuell motivierten Tötungen“, Gewaltstraftäter mit schwerster Körperverletzung, Totschlag und Mord.

Im vergangenen Mai erklärte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig. Es betonte: „Das Resozialisierungsgebot, dem das Bild des Grundgesetzes von einem zu freier Selbstbestimmung befähigten Menschen zugrunde liegt, gilt gleichermaßen für den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Sicherungsverwahrung.“ Zudem bedürfe es eines „freiheitsorientierten Gesamtkonzepts der Sicherungsverwahrung mit klarer therapeutischer Ausrichtung auf das Ziel, die von dem Untergebrachten ausgehende Gefahr zu minimieren und auf diese Weise die Dauer der Freiheitsentziehung auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren“.

„Nicht alle Wölfe sind gleich“

„Wir haben es zumindest theoretisch bei den Sicherungsverwahrten im Wesentlichen mit schweren Gewalt- und Sexualstraftätern zu tun, die aber psychiatrisch schon untersucht wurden und bei denen eine psychiatrische Erkrankung im engeren Sinne nicht festgestellt werden konnte. Das heißt, wenn jetzt gesagt wird, wir müssen denen Therapieangebote machen, geht das natürlich an der Realität vorbei“, sagt Osterheider. Der vorherrschende Tenor, dass man jedem ein Behandlungsangebot machen solle, sei aus ethischen Gründen nachvollziehbar, „es ist aber nicht bei allen realisierbar“.

Der Schweizer Journalist Eugen Sorg sagt: „In unseren westlichen Gesellschaften hat sich eine therapeutistische Sicht durchgesetzt. Handelt jemand böse, wird reflexartig nach einer Urkränkung, nach einer Urdemütigung gesucht, die sich in jenem Moment zeigt, in dem das ehemalige Opfer selbst zum Täter wird. Der Therapeutismus bestimmt die Wahrnehmung der Welt und des menschlichen Verhaltens.“

Mehr als hundert Jahre vor den Brüdern Grimm hatte Charles Perrault „Le Petit Chaperon rouge“ veröffentlicht. Seine Geschichte endete mit dem Tod von Rotkäppchen. Der Wolf hatte bekommen, was er wollte. Eine Moral ließ Perrault noch folgen: „Man sieht hier, dass kleine Kinder, vor allem kleine Mädchen, schön, wohlgeschaffen und hübsch, schlecht daran tun, gewissen Leuten zuzuhören, und dass es nicht verwunderlich ist, wenn der Wolf so viele von ihnen frisst. Ich sage der Wolf, denn nicht alle Wölfe sind gleich. Es gibt auch solche, die freundlich sind, die ohne Lärm, ohne Gemeinheit und ohne Wut, sehr zurückhaltend, freundlich und sanft den jungen Damen folgen bis zu ihren Häusern, bis in die Gassen. Aber o weh! Wer weiß nicht, dass diese sanften Wölfe von allen Wölfen die gefährlichsten sind.“

Quelle: Ausschnitte aus Frankfurter Allgemeine - Von Philip Eppelsheim vom 10. Juli 2011

Vernachlässigung geht an die Erbsubstanz

Beschleunigt mangelnde Zuwendung in der Kindheit den Alterungsprozess? Eine Studie an rumänischen Heimkindern legt einen solchen Schluss nahe. Weitere Untersuchungen kommen zu ähnlichen Ergebnissen.

Emotionale Entbehrungen in der frühen Kindheit führen offenbar zu einer vorzeitigen Verkürzung der Chromosomen-Enden, der Telomere, und beschleunigen daher möglicherweise den Alterungsprozess. Das folgern zumindest amerikanische Forscher aus den Ergebnissen ihrer jüngsten Studie, in der sie das Schicksal von 136 rumänischen Heimkindern verfolgt haben. Wie lang die Telomere sind, hängt maßgeblich vom Alter ab. So verkürzen sich die schützenden Endstücke der Chromosomen mit jeder Zellteilung, bis sie schließlich so klein sind, dass die Zelle den Alterstod stirbt. Dieser Vorgang läuft allerdings nicht bei allen Menschen gleich schnell ab. In Abhängigkeit von verschiedenen Einflüssen schreitet er vielmehr bei einigen Personen rascher voran als bei anderen.

Zu den Faktoren, die mit einer beschleunigten Verkürzung der Telomere - und zugleich einer vorzeitigen Alterung - in Verbindung stehen, zählen der Konsum von Tabak, Bewegungsmangel und oxidativer Stress. Dieselben ungünstigen Wirkungen besitzt offenbar auch mangelnde Zuwendung in der frühen Kindheit. Hinweise auf einen solchen Zusammenhang liefern zumindest die Beobachtungen der Kinderpsychiaterin Stacy Drury von der Tulane University in New Orleans und ihrer Kollegen.

Die Erkenntnisse der Wissenschaftler gründen auf den Ergebnissen eines von der rumänischen Regierung unterstützten Forschungsprojekts, das den seelischen und körperlichen Folgen von Heimbetreuung auf den Grund geht. Die darin einbezogenen Kinder - insgesamt 136 gesunde Jungen und Mädchen im Alter zwischen sechs Monaten und drei Jahren - hatten kurzzeitig oder längerfristig in einem Heim für vernachlässigte Kinder in der rumänischen Hauptstadt Bukarest gelebt. Eine Hälfte von ihnen war frühzeitig von Pflegeeltern aufgenommen worden, die andere Hälfte nicht. Die Zuteilung zu einer der Familien erfolgte dabei nicht nach persönlichen Vorlieben, sondern nach den Regeln des Zufalls. Mit dieser Vorgehensweise wollten die Projektleiter vermeiden, dass vornehmlich Kinder mit bestimmten charakterlichen oder körperlichen Eigenschaften ein neues zuhause finden und die Studienergebnisse somit an Aussagekraft verlieren.

Die Aktivität bestimmter Gene wird dauerhaft verändert

Wie Frau Drury und die anderen Autoren in der Zeitschrift „Molecular Psychiatry“ (doi: 10.1038/mp.2011.53) berichten, bestand eine enge Beziehung zwischen der Dauer des Aufenthalts in einem der rumänischen Heime und der Länge der Telomere. Je mehr Zeit die Kinder in einer solchen Institution verbracht hatten, desto kürzer waren ihre Chromosomen-Enden im Alter von viereinhalb Jahren. Dieser Zusammenhang erwies sich zudem als unabhängig von potentiellen „Störeinflüssen“, darunter dem Geburtsgewicht und dem Geschlecht. Laut den Forschern zeigen die Ergebnisse ihrer Studie einmal mehr, welche weitreichenden Folgen die langfristige Unterbringung in einem Heim haben kann. Eine frühere Untersuchung derselben Gruppe von Kindern hatte nämlich ergeben, dass diese unter anderem erhebliche kognitive Defizite aufweisen. Die intellektuellen Fähigkeiten der betroffenen Mädchen und Jungen gediehen andererseits umso besser, je früher sie die Institution verlassen und in einer Familie leben konnten.

Ob rumänische Heime besonders ungünstige Voraussetzung für eine gesunde Kindesentwicklung bieten, wie Berichte in den Medien häufig suggerieren, geht aus der Erhebung der amerikanischen Wissenschaftler nicht hervor. In vielen zumal ärmeren Ländern dürfte freilich allein der Mangel an finanziellen Mitteln einer persönlichen, die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes berücksichtigenden Betreuung im Wege stehen. Und es besteht kein Zweifel mehr daran, dass unzureichende Zuwendung, insbesondere in den ersten Lebensjahren, die seelische und körperliche Gesundheit von Heranwachsenden nachhaltig beeinträchtigt. Einer der Gründe hierfür scheint zu sein, dass belastende Eindrücke am Lebensanfang die Aktivität bestimmter Gene dauerhaft verändern. Wie die Beobachtungen von Frau Drury und ihren Kollegen nahelegen, gehen solche Kindheitserlebnisse darüber hinaus mit einer beschleunigten Verkürzung der Chromsomen-Endstücke einher. Ganz ähnliche Erkenntnisse erzielte vor kurzem ein weiteres amerikanisches Forscherteam in einer kleineren Studie, deren Ergebnisse in der Fachzeitschrift „Biological Psychiatry“ (doi:10.1016/j.biopsych. 2011.01.035) erschienen sind. Demnach weisen Erwachsene, die in ihrer Kindheit schwere Traumata erlitten haben, auffallend oft verkürzte Telomere auf. Ungewiss ist bislang allerdings, auf welche Weise erschütternde Erfahrungen im Kleinkindalter den Verschleiß der Chromosomen-Schutzkappen fördern und wie sich die beschleunigte Abnutzung der Telomere auf den Alterungsprozess und die Gesundheit der Betroffenen auswirkt. Diese Fragen gilt es in weiteren Studien zu klären.

Telomere - Schalter des Lebens

Ein häufig gebrauchter Ausdruck für Telomere ist „Schutzkappen“, immer wieder wird auch der Vergleich mit den harten, plastikumwickelten Enden von Schnürsenkeln bemüht. Sie werden außerdem als „Schalter des Lebens“ umschrieben oder, ganz poetisch, als „Hardware der Lebens-Stoppuhr“. Wörtlich aus dem Altgriechischen übersetzt, heißt „Telomer“ schlicht „End-Teil“. Es handelt sich um die Enden von Chromosomen, jenen winzigen Gebilden, zu denen sich die Erbsubstanz formiert. 46 Chromosomen besitzt der Mensch. Die meisten weisen eine längliche Gestalt auf, die beiden Geschlechtschromosomen sind Y- beziehungsweise X-förmig. An ihren Enden sitzen die Telomere wie abschließende Kappen. Sie schützen die Enden und spielen eine wichtige Rolle bei der Erbgutverdopplung, die im Zuge der Zellteilung notwendig ist. Im Bereich der Telomere hört zunächst die Doppelstrangstruktur der DNA auf, der überlappende Einzelstrang faltet sich jedoch sogleich wieder zu einem Doppelstrang - diesmal mit einer ungewöhnlichen Struktur: Die Endsequenz ist durch eine unübliche Guanin-Guanin-Basenpaarung gekennzeichnet. Das Telomer wird zwar bei jeder Zellteilung kürzer. In einigen Zellen, etwa Stammzellen und Krebszellen, kann das Enzym Telomerase aber erneut Telomersequenzen aufbauen und anhängen. Solche Zellen werden auf diese Weise quasi unsterblich.

Die Molekularbiologen Elizabeth Blackburn, Carol Greider und Jack Szostak erhielten für ihre Arbeiten über die Telomerase im Jahr 2009 den Nobelpreis für Medizin. Damit wurde die enorme Bedeutung der Entdeckung für die weitere Forschung über Alterungsprozesse und Krebserkrankungen gewürdigt. (huch)

Quelle: Frankfurter Allgemeine - Von Nicola von Lutterotti vom 27. Mai 2011

Tausende Scheidungsfälle werden wieder aufgerollt

Nach Urteil des Verfassungsgerichts zum Unterhalt droht eine Flut von Klagen. Geschiedene Frauen haben Anspruch auf mehr Geld

Verfassungsrichter hatten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgehoben

Unionspolitiker werteten den Karlsruher Richterspruch als eine Stärkung der Ehe

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Unterhalt Geschiedener rollt nach Einschätzung von Experten eine Prozesswelle auf die Familiengerichte zu. "In allen Fällen, in denen ein unterhaltspflichtiger Geschiedener erneut geheiratet hat, könnte nun der Unterhaltsanspruch für seinen früheren Ehepartner neu berechnet werden", sagte der Saarbrücker Scheidungsanwalt Christian Maurer, der die erfolgreiche Klage betrieben hatte. In vielen Fällen werde dies zu höheren Unterhaltszahlungen führen. "Mit einer Flut von Abänderungsklagen" rechnet auch Rechtsanwalt Eckhard Benkelberg aus Emmerich. Die Berliner Fachanwältin Ingeborg Rakete-Dombek beklagte, dass die Rechtsunsicherheit im Unterhaltsrecht nun noch weiter zunehme.

Unterdessen wird im Bundesjustizministerium eingehend geprüft, ob bei der Umsetzung der seit drei Jahren geltenden Unterhaltsrechtsreform "Effekte aufgetreten sind, die nicht beabsichtigt waren", sagte die Ressortchefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). "Zwar stehen Ehepartner nach der Scheidung stärker als früher in der Verantwortung, ihnen darf aber auch nicht zu viel zugemutet werden." Sie höre, dass vor allem bei den sogenannten Altehen - also bei den Ehen, die früher bestanden - beim Unterhalt die Dauer der Ehe oft nicht angemessen berücksichtigt werde. Die CDU-Familienrechtsexpertin Ute Granold forderte: "Wir brauchen vor allem mehr Klarheit für Langzeitehen. Hier muss der Gesetzgeber noch einmal nachjustieren."

Die Verfassungsrichter hatten mit ihrer am Freitag veröffentlichten Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) aufgehoben. Dieser hatte in eigener Interpretation der Unterhaltsreform die Ansprüche Geschiedener im Fall einer Wiederverheiratung des Ex-Ehemanns regelmäßig reduziert, da der Mann nun auch für die neue Frau Unterhaltspflichten hat. Dies stellt nach Ansicht des höchsten Gerichts eine unzulässige Rückwirkung dar. Auch sei dies nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Ehe vereinbar.

Unionspolitiker werteten den Karlsruher Richterspruch als eine Stärkung der Ehe. Der CDU-Rechtspolitiker Norbert Geis sagte, es sei gut, dass das Bundesverfassungsgericht dem BGH in den Arm gefallen sei. Der BGH habe nicht berücksichtigt, dass die Ehe eine Nachwirkung habe. "Das Institut der Ehe ist durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt worden." Auch Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer begrüßte die Entscheidung. "Sie stärkt die Ehe und die gegenseitige Verpflichtung, die damit eingegangen wurde. Lebensentwürfe dürfen nicht im Nachhinein entwertet werden, das gehört zur Verlässlichkeit der Ehe." Die bisherige Rechtsprechung habe insbesondere einseitig weiblichen Lebensentwürfen nachträglich den Boden unter den Füßen weggezogen, kritisierte die CSU-Politikerin. Der Gesetzgeber habe im Unterhaltsrecht aus guten Gründen an die ehelichen Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung angeknüpft, das müsse auch Maßstab für die Gerichte sein.

Quelle: Welt - Von Dorothea Siems vom 15. Februar 2011

Hier finden Sie Rat und Hilfe

Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (BFF) veröffentlicht auf seiner Internetseite (www.frauen-gegen-gewalt.de) die Adressen von etwa 140 Fachberatungsstellen in Deutschland. Die einzelnen Fachberatungsstellen nennen auf sexuelle Gewalt spezialisierte Anwälte.

Frauenhäuser: Unter der Adresse www.frauenhauskoordinierung.de sind Anlaufstationen für Hilfesuchende in Deutschland genannt.

Quelle: Stern

Kinder haben einen finanziellen Anspruch auf Unterstützung

Das sagt das Gesetz: Bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist, haben Alleinerziehende Anspruch auf Betreuungsunterhalt, danach nur, solange und soweit der Billigkeit entspricht. (§ 1570 BGB)

Das sagt der BHG: Der Bundesgerichtshof hat unter anderem folgende Urteile zum Thema gefällt:

16. Juli 2008 (AZ XII ZR 109/05): Entscheidend ist immer der Einzelfall. Der Betreuende darf nicht über Gebühr belastet werden. Aber: 18. März 2009 (AZ: XII ZR 74/08) und 13. Januar 2010 (AZ: XII ZR 123/08): Nach dem dritten Lebensjahr muss der Betreuende besondere Gründe darlegen und beweisen, die für eine Verlängerung sprechen. Gibt es keine, muss man zügig wieder Vollzeit arbeiten.

Quelle: Tsp